Senkung des Arbeitspreises und Erhöhung des Grundpreises
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir aufgrund gesunkener Beschaffungskosten den Arbeitspreis für Gas ab dem 01.02.2026 senken können. Für Ihren Haushalt oder Gewerbebetrieb bedeutet dies eine spürbare Entlastung bei den Energiekosten.
Zudem möchten wir Sie über weitere Änderungen informieren:
Insgesamt profitieren Sie dennoch von einer deutlichen Kostensenkung. Die genauen Preise entnehmen Sie bitte der folgenden Preisübersicht.
Die Änderung der Gaspreise erfolgt auf Grundlage des § 5 Abs. 2 und des § 5a GasGVV.
Die Netto-Arbeitspreise enthalten die folgenden Preisbestandteile: Energiesteuer (0,55 ct/kWh), Konzessionsabgabe (0,22 ct/kWh), CO2-Kosten (1,183 ct/kWh), Gasspeicherumlage (0,00 ct/kWh), Bilanzierungsumlage (0,0 ct/kWh), Konvertierungsumlage (0,018 ct/kWh).
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Der Grundpreis kann auf Ihrer Abrechnung auch als Leistungspreis bezeichnet, sein.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Preisanpassung grundsätzlich das Recht haben, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gem. § 5 Abs. 3 GasGVV zu kündigen. Änderungen werden gegenüber dem Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.